Rahmenbedingungen


  1. Erstgespräch
  2. Tarife
  3. Frequenz und Dauer
  4. Verschwiegenheit
  5. Absageregelung

1. Erstgespräch

Im Erstgespräch haben sowohl TherapeutIn als auch KlientIn die Möglichkeit einander kennen zu lernen und zu klären, ob die integrative Gestalttherapie die am besten geeignete Behandlungsform ist. Es werden eventuell alternative Möglichkeiten besprochen sowie die Rahmenbedingungen geklärt.


2. Tarife

Eine Einheit (50 min) Einzeltherapie kostet 110€. Es besteht die Möglichkeit, einen Teil der Kosten von der Krankenkasse rückerstattet zu bekommen (derzeit bekommt man je nach Krankenkasse zwischen 32,50€ und 50€ rückvergütet). Bedingung dafür ist das Vorliegen einer krankheitswertigen Störung laut dem Diagnoseschema ICD 10, da die Sozialversicherung nur Krankenbehandlung bezahlt.


3. Frequenz und Dauer

Üblicherweise finden gestalttherapeutische Sitzungen ein Mal wöchentlich (1 Sitzung dauert 50 Minuten) statt. Es kann – zum Beispiel bei krisenhaften Anlässen – eine höhere Frequenz stattfinden, es kann aber auch eine seltenere Frequenz sinnvoll sein.
Über die Dauer einer psychotherapeutischen Behandlung kann nur schwer eine allgemeine Aussage getroffen werden. Wichtig ist immer, für jedeN einzelneN KlientIn die passende Frequenz festzulegen und die optimale Dauer abzustimmen.


4. Verschwiegenheit

PsychotherapeutInnen unterliegen einer gesetzlich verankerten absoluten Verschwiegenheitspflicht. Diese Verschwiegenheitspflicht dient dem Schutz der für das Gelingen der Psychotherapie unabdingbaren Vertrauensbeziehung zwischen KlientIn und PsychotherapeutIn (§ 15 PthG).


5. Absageregelung

Kann eine vereinbarte Stunde seitens des KlientIn nicht eingehalten werden, besteht die Möglichkeit, diese bis 24 Stunden vorher kostenfrei abzusagen bzw. zu verschieben.